Selbsttests ab 12.04.2021

 Informationen zu den Selbsttests ab dem 12.04.2021

Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.

Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.  

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Wir werden uns sehr bemühen, die Selbsttestungen so feinfühlig wie möglich mit Ihren Kindern durchzuführen. Die Kolleginnen werden die Testung  mit den Kindern besprechen und aufarbeiten. Die Tests werden in einem anderen vorbereiteten Raum stattfinden. Näächste Woche ist es uns auch möglich, dass mindestens zwei Lehrkräfte in eine Notbetreuungsgruppe die Testung der Kinder begleiten.

Sollte die Lehrerin einen positiven Test feststellen, werden wir die Eltern informieren und die entsprechende SchülerIn in den Nebenräumen des betreffenden Notbetreuungs-Raumes setzen.

Bitte sprechen Sie vorher mit Ihren Kindern und sehen Sie sich gemeinsam das Erklär-Video an. Versuchen Sie Ihrem Kind eventuelle Ängste zu nehmen und erläutern Sie den Grund für die Testungen. Wir versuchen alle gemeinsam das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Wir hoffen sehr auf Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Links zur Information:

Einsatz von Selbsttests an Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

https://m.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ

Ein positiver Selbsttest löst zunächst nur die Verpflichtung aus, einen  PCR-Test in einer Teststelle vorzunehmen.

Eine erneute Teilnahme der SchülerIn am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin muss sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. (CoronaTestQuarantäneVO)

Des Weitern gibt es eine Telefonnummer der MSB für Bürgeranfragen, auf die Sie ebenfalls gerne verweisen dürfen, Telefon 0211 5867-40.“